Romantik, Historische Rechtsschule und Freirechtsbewegung
Joseph von Eichendorffs ingeniöser Vorgriff auf eine nicht gelebte Beziehung
Aufklärung und Restauration lassen Eichendorff gleichermaßen auf Distanz gehen. Er antizipiert – von der Wissenschaft erst später wahrgenommene – Gemeinsamkeiten zwischen Rechtsgeschichte und Rechtssoziologie und leistet damit einen interessanten Beitrag zur Modernisierung des Rechts. Aus Anlass des gerade im Insel Verlag erschienenen Essays von Klaus Lüderssen: „Eichendorff und das Recht“ diskutieren der Autor, ein Literaturwissenschaftler und ein Rechtshistoriker.
Klaus Lüderssen ist emeritierter Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt am Main.
Jochen Hörisch ist Professor für Germanistik und Medienwissenschaften an der Universität in Mannheim.
Joachim Rückert ist Professor für Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt am Main.